AGB
Hundzahm – Privates Hundetraining und Hundebetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen „Hundzahm“, vertreten durch Frau Luisa Carstensen, geschäftsansässig: Kapstadtring 7, 22297 Hamburg (im Folgenden „Hundzahm“ genannt), und Verbrauchern, die mit Hundzahm diesen Vertrag abschließen (im Folgenden „Kunde“ genannt).
1. Vertragsgegenstand
1.1. Hundzahm bietet eine Hundeschule in Form von Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde sowie eine Hundetagesbetreuung an.
1.2. Die Hundeschule wird in Einzelstunden und Gruppenkursen angeboten. Bei der Beauftragung von Hundzahm für Hundetraining handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Hundzahm übernimmt keine Garantie für das Erreichen von Ausbildungszielen. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit des Hundeführers sowie den Eigenschaften des einzelnen Hundes ab. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Sollte ein bestimmter Erfolg durch Hundzahm geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch Hundzahm. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Teilnahme an einer Gruppenstunde werden ausschließlich durch Hundzahm festgelegt. Dies gilt auch für die Aufnahme in die Hundetagesbetreuung.
1.4. Eine Unterrichtsstunde in der Hundeschule dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Vom Kunden zu vertretende Verspätungen gehen zu dessen Lasten und berechtigen ihn nicht zur Minderung der Vergütung.
1.5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich an einer zwischen Hundzahm und dem oder den Kunden abgestimmten Örtlichkeit.
1.6. Die Hundetagesbetreuung wird ausschließlich in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr („ein Tag“) angeboten. Kann Hundzahm aus vom Kunden oder ihm zuzurechnender Personen zu vertretenden Gründen nicht nach Ablauf des Tages oder der vereinbarten Zeit an dem vereinbarten Ort wieder abgegeben werden, wird jede angefangene Stunde, in der Hundzahm die Hundebetreuung aufgrund dessen fortsetzt, zusätzlich mit EUR 40,00 vergütet.
1.7. GPS-Pflicht in der Hundetagesbetreuung: Für die Teilnahme an der Hundetagesbetreuung ist das Tragen eines GPS-Senders durch den Hund verpflichtend. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten für den Sender vor der Betreuung bereitzustellen und sicherzustellen, dass der Sender jederzeit aufgeladen und funktionsfähig ist.
1.8. Abonnement für die Hundetagesbetreuung: Die Hundetagesbetreuung erfolgt im Rahmen eines Abonnements. Eine Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats erfolgen. Einzelne Krankheitstage oder Urlaubstage können nicht nachgeholt werden. Feiertage sind im Preis inbegriffen, allerdings findet an diesen Tagen keine Betreuung statt. Zusätzliche Betreuungstage können für 40 €/Tag hinzugebucht werden. Änderungen der Betreuungstage werden über den Google Kalender mitgeteilt und sind nur bei Bestätigung durch den Kunden verbindlich. Zudem wird empfohlen, Hunde alle 3 Monate auf Giardien und Würmer testen zu lassen, um Infektionsketten zu verhindern.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde sichert zu, dass sein Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Hunde müssen zudem zumindest eine bestehende Grundimmunisierung gegen Tollwut, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten aufweisen. Auf Verlangen von Hundzahm hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, Hundzahm vor dem jeweiligen Hundetraining und vor der jeweiligen Hundetagesbetreuung, soweit es dem Kunden bekannt ist, über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist Hundzahm berechtigt, den Hund von der Hundetagesbetreuung und vom Unterricht auszuschließen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist Hundzahm hierüber zu informieren. Sie darf aber selbstverständlich jederzeit am Training teilnehmen. Sollte der Kunde die Läufigkeit der Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen seitens Hundzahm gegenüber dem verschweigenden Kunden keine Haftung übernommen.
2.5. Bei Läufigkeit einer Hündin ist eine Hundetagesbetreuung ausgeschlossen. Sollte der Kunde die Läufigkeit der Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen seitens Hundzahm gegenüber dem verschweigenden Kunden keine Haftung übernommen.
3. Verhalten des Kunden während des Hundetrainings
Der Kunde hat sich an die Anweisungen des Trainers sowie an die nachfolgenden Regeln zu halten:
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Der Hund muss grundsätzlich angeleint sein. Freilauf ist nur mit Erlaubnis des Trainers zulässig.
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Zusammenführen von Hunden darf nur mit Erlaubnis des Trainers stattfinden.
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Hundekot ist vom Teilnehmer zu entfernen.
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Der Einsatz folgender tierschutzwidriger Hilfsmittel ist verboten:
a) Stachelhalsbänder,
b) Elektroreizgeräte,
c) Würgende Halsbänder/Halsungen mit oder ohne Zugstopp,
d) Erziehungs-Geschirre mit Zugwirkung in den Achselhöhlen.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die geschuldete Leistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Sagt der Kunde ein Einzeltraining nicht mindestens 48 Stunden vor vereinbartem Unterrichtsbeginn ab, hat der Kunde den vollen vereinbarten Stundensatz zu zahlen, wenn der Kunde den zur Absage führenden Grund zu vertreten hat. Kann Hundzahm den Termin für einen anderen Kunden nutzen, muss sich Hundzahm dies auf die Zahlung des zu späten oder nicht absagenden Kunden anrechnen lassen. Die vorstehende Regelung findet entsprechende Anwendung für Gruppentrainings.
4.3. Die Kündigung der Hundetagesbetreuung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Beispiel (Kündigungsschreiben: Anfang Januar = Wirksamkeit: Ende Februar)
4.4. Sonderkündigungsrecht Hundetagesbetreuung: Hundzahm behält sich das Recht vor, einen Hund aus der Hundetagesbetreuung fristlos auszuschließen, wenn dieser sich gegenüber anderen Hunden aggressiv verhält. Der Ausschluss erfolgt im Interesse der Sicherheit aller betreuten Hunde.
5. Haftung
Hundzahm haftet für entstehende Schäden nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch Hundzahm, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Hundzahm auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt von den Regelungen nach dieser Ziffer 5 unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art von Hundzahm sind nicht gestattet.
7. Nebenbestimmungen
7.1. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
7.2. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien sich über eine wirksame Bestimmung einigen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien sich über eine wirksame Bestimmung einigen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken werden sich die Parteien über eine wirksame Bestimmung einigen, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
7.3. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.